Liebe Website- und Webshop-Betreiber, liebe Freunde des E-Commerce,

bei herrlichen Temperaturen und Sonnenschein jährte sich letzten Donnerstag unser E-Commerce-Stammtisch bereits zum zweiten Mal. Der 8. ESDD war zudem so gut besucht wie noch nie. Die Teilnehmerzahl von 39 konnte gerade noch von unseren Räumlichkeiten gestemmt werden. Dieses rege Interesse an unserem Event hat uns wiederholt gezeigt, wie wichtig doch ein regelmäßiger Austausch im E-Commerce ist.

Wir danken euch auch diesmal wieder für den tollen und angenehmen Abend mit vielen spannenden Diskussionsbeiträgen.

1. Vortrag

Im ersten Impuls-Vortrag des Abends vermittelte euch Martin Ritter von WEBneo einen Überblick über die neuste Mobile-First-Kampagne von Google. Auch wenn das Google Update nicht gleich das befürchtete „Mobilegeddon“ mit sich brachte, ist und wird die mobile Optimierung immer wichtiger für Websites und -shops. Bereits jetzt gibt es Unterschiede zwischen den mobilen SERPs und den „Desktop“-SERPs.

Bereits im Januar gab Google via Webmaster-Tools die ersten Meldungen über Fehler in der mobilen Ansicht der Website  an die Betreiber heraus. Am 21.04. wurde das bisher größte Mobile Update dann ausgerollt. Bisher hat das Update noch nicht die von Google angedrohten großen Auswirkungen auf die „Desktop“-SERPS mit sich gebracht.

Nichtsdestotrotz wird der Faktor der mobilen Optimierung aber als Plus auch in der Desktop-Suche gewertet. Für Google gibt es hier keinen Mittelweg, entweder eine Seite ist mobile friendly oder nicht. Um zu testen, ob die eigene Seite bereits mobile optimiert ist, bietet Google dieses Testing-Tool an:

https://www.google.com/webmasters/tools/mobile-friendly/.

Wenn das Ergebnis negativ ist, wird es höchste Zeit zu handeln. Der langfristige Weg ist dabei auf ein Responsive Design zu setzen. Für Shopbetreiber bietet sich hier das neue Shopware 5 an.

„‘Mobile–First‘ Kampagne: Was tun mit Responsive, SEO & Co.?“

2. Vortrag

Der Hauptvortrag des 8. ESDD beschäftigte sich mit den juristischen Anforderungen und Rechtsfragen rund um den eigenen Webshop oder der eigenen Website.

Paul Getty sagte einmal: „Wenn man einem Mann trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag überflüssig.“ Leider geht es heutzutage nicht mehr so einfach.

Das Vertragsrecht ist ohnehin bereits sehr komplex und wird im Bereich des Online-Handels sogar noch vielschichtiger. Im Hauptvortrag erklärte uns deshalb Annegret Mayer vom Händlerbund e.V. aus Leipzig, worauf es bei den rechtlichen Anforderungen im World Wide Web zu achten gilt und wo dabei die meisten Abmahnfallen versteckt liegen.

Frau Mayer ging dabei vor allem auf die 4 Punkte: Vorvertragliche Informationspflichten, Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht, Nachvertragliche Informationspflichten und Verhalten bei Abmahnungen, ein.

Bei den Informationspflichten im E-Commerce gilt es in erster Linie zwischen den Informationspflichten im Fernabsatz und den Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu unterscheiden. Im Fernabsatz unterscheidet man zwischen einer Infopflicht vor und einer nach Abgabe der Vertragserklärung. Beide sind gegenüber dem Verbraucher.  Im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs liegt der Unterschied zwischen den allgemeinen Pflichten und besonderen Pflichten.

Speziell die Anbieterkennung, also das Impressum, muss für den Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar, also auf jeder Seite sichtbar, sein.

Weiterhin wurde die Frage geklärt, was zu den „wesentliche Eigenschaften“ einer Ware zählt und was hingegen weggelassen werden darf. Dies wurde uns sehr anschaulich anhand eines Sonnenschirmes aufgezeigt.

Als Neuerungen des Widerrufsrechts gelten zum Beispiel die einheitliche Widerruffrist von 14 Tagen in der gesamten EU, die Möglichkeit des formlosen Widerrufs oder das Zurückbehaltungsrecht des Unternehmens bis die Ware angekommen ist.

Zum Abschluss ging Frau Mayer noch auf das richtige Verhalten bei Abmahnungen ein.

„Internetrecht – Grundlagen für Shop- und Websitebetreiber“

Natürlich steht euch der Händlerbund mit seiner Rechtabteilung gern für alle rechtlichen Fragen rund um den Internethandel mit Rat und Tat zur Seite.

Der Abend

Auch dieses Mal durfte beim E-Commerce Stammtisch natürlich auch die Gaumenfreude nicht zu kurz kommen: Mit italienischen Delikatessen der Salumeria Dresden fand der Abend einen köstlichen Ausklang. Für die Stärkung nach den Vorträgen sorgten wieder einmal Andreas Zwinzscher und sein Team.

Wenn ihr dabei Lust auf noch mehr italienische Köstlichkeiten bekommen habt, dann können wir euch nur ans Herz legen, einmal einen Blick in den Shop der Salumeria: www.salumeria-shop.de zu werfen.

Wir hoffen, dass euch der zweite Stammtisch 2015 auch wieder so gut gefallen hat wie uns und Ihr wieder neue Ideen und Impulse mitnehmen konntet!

Impressionen vom Stammtisch

Wir freuen uns heute schon darauf, euch beim nächsten ESDD im September 2015 wieder begrüßen zu dürfen!