Liebe Freunde des E-Commerce,

der verhältnismäßig lange und strenge Winter stellte viele Shopbetreiber vor Herausforderungen: Denn auf der einen Seite freuten sich die Winter-Sportartikel Händler über die besten Umsätze der vergangenen Jahre. Dagegen litten Shops für Outdoor-Equipment, vom Fahrradhändler bis zum Strandkorb-Hersteller, unter den eisigen Temperaturen.

Aus diesem Grund der erste Stammtisch in 2017 ganz im Zeichen juristischer Anforderungen und Rechtsfragen rund um den eigenen Webshop oder der eigenen Website. Dazu hatten wir diesmal eine Expertin vom Händlerbund für euch gewinnen können.

Aber so unterschiedlich die saisonalen Herausforderungen zwischen den einzelnen E-Commerce Branchen sind, so vereint uns doch der Kampf mit den aktuellen juristischen Regulierungen im Online Markt.

Der Vortrag

Für den Fachvortrag konnten wir zu diesem Stammtisch Yvonne Bachmann vom Händlerbund e.V. gewinnen.

Yvonne Bachmann ist seit 2013 als Rechtsanwältin für den Händlerbund e.V. tätig. Dort berät sie Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, die die E-Commerce-Branche bewegen. Außerdem ist sie eine bundesweit gefragte Referentin, Interviewpartnerin und Gastautorin.

Frau Bachmann ging in ihrem Vortrag „IT-Recht für professionelle Online-Händler und Webseitenbetreiber“ auf die aktuellen Änderungen der Gesetzgebung im Onlinehandel sowie auf mögliche Fallstricke & Fettnäpfchen ein.

So stellte Frau Bachmann klar, dass heutzutage zu einer rechtssicheren Website mehr gehört als nur ein Impressum. Die Informationspflichten für Website- & Webshop-Betreiber sind so umfangreich wie noch nie zuvor. Es gilt, Datenschutzerklärung abzugeben sowie zu Widerrufsrecht und Schlichtungsstellen zu belehren. Und das natürlich immer zum richtigen Zeitpunkt und mit der korrekten Formulierung.

Aber auch bei typischen Werbeaussagen zu Allgemeinheiten wie „14-Tage Rückgaberecht“, „CE geprüft“ und „100% Originalware“ ist Vorsicht geboten. Denn hier drohen Shopbetreibern schnell Abmahnungen, ebenso wie bei der unerlaubten Verwendung geschützter Markenbegriffe in Google AdWords Textanzeigen.

Aber Yvonne Bachmann riet auch dazu, Ruhe zu bewahren, sollte es doch zum „Abmahnungsfall“ kommen. Die in den meisten Fällen bereits mitgeschickten Unterlassungserklärungen sollten nicht sofort unterschrieben sondern zuerst einem Anwalt zur Prüfung vorgelegt werden. Oft können bessere Bedingungen und geringere Vertragsstrafen für den Abgemahnten ausgehandelt werden.

Der Abend

Nachdem der Kopf mit ausreichend geistiger Nahrung versorgt war, konnten wir auch unsere Körper mit den italienischen Köstlichkeiten der Salumeria Dresden verwöhnen. 

Gemeinsam genossen wir die letzten Sonnenstrahlen auf der Terrasse in der DDV Arena und diskutierten über die eigenen Erlebnisse mit Abmahnungen & Co.

Yvonne ging dabei im persönlichen Gespräch noch auf die ganz individuellen Herausforderungen einiger Shopbetreiber ein, bis auch die letzte juristische Frage für diesen Abend geklärt werden konnte.

Impressionen vom Stammtisch

Wir bedanken uns bei jedem, der beim E-Commerce Stammtisch in Dresden dabei war und freuen uns schon auf das nächste mal!