21. E-Commerce Stammtisch Dresden – Recap

Zum 21. Mal fand nun bereits der E-Commerce Stammtisch Dresden statt. Im Rudolf-Harbig Stadion öffneten sich die Logen der WEBneo GmbH und der von Schröder IT Systeme. Der dritte und demnach letzte Stammtisch in diesem Jahr stand ganz im Zeichen von Logistik und Verpackungen. Wie immer wurde der Abend eingeläutet von Martin Ritter und Eik Waldmann. Die beiden Veranstalter des E-Commerce Stammtisches begrüßten wieder die zahlreich erschienenen Gäste:

Danach nahmen Arndt Bretschneider und Anna Jung von der Boxolutions GmbH den Speaker Platz ein. Boxolutions ist ein junges Unternehmen aus der Nähe von Freiberg, welches ihre Leidenschaft für Verpackungstechnik und Verpackungsmaterialien entdeckt hat und sich nun mit einem professionellen Onlineshop seit diesem Jahr als Experte in diesem Gebiet etablieren möchte.  Wer er ein Blick hinter die Kulissen des Shops werfen möchten, schaut mal in diesem Blogbeitrag rein.

Anna Jung ist für das Marketing der Boxolutions GmbH zuständig. Geschäftsführer Arndt Bretschneider, machte den Anfang. Er gab zunächst einen Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Verpackung. Durch die stetige Zunahme an Verpackungen gibt es bereits seit 1991 eine Verpackungsverordnung, die nun ab 01.01.2019 vom neuen Verpackungsgesetz abgelöst werden wird mit dem Ziel die Recycling-Quote zu erhöhen.

Die neuen Regelungen im VerpackG kurz zusammengefasst:

  • Zentrale Stelle wird einegführt
  • Registrierungspflicht
  • Systembeteiligungspflicht
  • Datenmeldepflicht
  • Vollständigkeitserklärung
  • Katalog Systembeteiligungspflichtiger Verpackungen

Vielen der Gästen war das VerpackG noch so gut wie unbekannt und es kamen viele Fragen auf. Auf Fragen, wer denn lizenzieren muss, sagte Arndt Bretschneider, dass im weitesten Sinne jeder betroffen sei, der einen Onlineshop betreibt und demnach die Verpackungen befüllt. Es ist nicht der Karton-Hersteller betrofffen, da dieser die Verpackungen nicht in den allgemeinen Umlauf bringt. B2B-Händler sind in der Regel ausgeschlossen von der Lizensierung obwohl es auch hier wieder keine klaren Regelungen gibt. Vieles wird sich sicherlich erst im kommenden Jahr genauer verstehen lassen, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Doch Onlinehändler sollten alle mahl sich informieren und das neue Gesetz ab dem kommenden Jahr berücksichtigen. Weitere Fragen und Antworten hat bereits der Händlerbund beantwortet und ist auch hier noch einmal nachzulesen: VerpackG – Das neue Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

Nun ging Arndt Bretschneider auf die Lager- und Versandperformance eines Onlinehändlers ein. An dieser Stelle sollte sich zunächst jeder Händler fragen, ob ein Lager für ihn notwendig ist. Er zeigte verschieden Vor- und Nachteile eines eigenen oder fremden Lagers an. Eine Möglichkeit ist beispielweise ein Fulfillment Dienstleister. Diese sind professionell, preiswert und es kann von Skaleneffekten bei den Versand- und Verpackungskosten profitiert werden. Ein eigenes Lager hingegen macht nur Sinn, wenn hier die Kosten geringer sind als die, die über einen Fulfiller anfallen, der Fulfillmentpreis sollte demnach immer als Maßstab für die Kalkulation der Kosten gelten. Weiterer Vorteil eines eigenen Lagers sieht er in der Möglichkeit des Abverkaufs oder beispielsweise das Beilegen von Prospekten. Nachteil sind hier natürlich die Lohn- und Lager Umlagekosten. Jeder sollte demnach im Einzelfall entscheiden für welche Möglichkeiten er sich entscheidet.

Anna Jung gab den Gästen Anregungen zum Thema „Optimal Verpacken“. An erster Stelle gilt für sie der Grundsatz nicht an der Verpackung zu sparen. Warum? Die Verpackung ist der erste physische Kontakt mit dem Kunden und der sogenannte erste Eindruck bleibt ja bekanntlich.

Ihre Ideen für individuelle Verpackungen, mit dem sich vom Wettbewerb abgehoben werden kann und einen guten Eindruck beim Kunden hinterlässt, sind beispielsweise:

  • Rundumbedruckter Karton (z. B. wie Zalando)
  • Unverwechselbare Gestaltung mit auffälligen Details (bunte Innenfarbe, Verzierungen o. Ä.)
  • Spezielle Bedruckung der Verpackung bei speziellen Anlässen, wie Weihnachten
  • Kundengruppenabhängige Verpackung (zum Beispiel geschlechterspezifisch)
  • Optimales Auspackerlebnis schaffen (schnell, leicht und ohne Hilfsmaterial sollte sich eine Verpackung öffnen lassen und für eine eventuelle Retoure auch nicht zerrissen werden)
  • Einleger, Flyer etc. mit beilegen
  • Farbiges Klebeband oder Umreifungsband
  • Individualisiertes Füllmaterial
Hier gibt es noch einmal die komplette Präsentation zu sehen:

Im zweiten Teil des Abends berichtete uns Daniel Weiße von der MWS Logistik GmbH über seine Arbeit als FulfillmentDienstleister. Er hatte folgende Themen für uns mitgebracht: 

  • Ein paar Zahlen, Daten, Fakten…
  • Was ist Fulfillment?
  • Welche Aufgaben hat ein Fulfillment Dienstleister?
  • Welche Vorteile und Nutzen haben Händler davon?
  • Welche Herausforderungen gibt es dabei zu bewältigen?
Mit seiner Grafik verdeutlichte er noch einmal, dass der Logistik Bereich einen nicht unbeachtlichen Teil der Ressourcen im Online-Handel einnimmt. Dazu zählen das Lager, der Versand, Konfektionieren, Retouren prüfen etc.. Ein Fulfillment-Dienstleister kann dabei nun unterstützen, was er dabei genau macht und welchen Vorteil es für den Händler hat, könnt ihr euch in seiner Präsentation noch einmal ansehen:

 

 

Beide Themen sorgten für reichlich Fragen bei den Gästen und mussten zum Schluss auf den gemütlichen Teil des Abends verlagert werden. Bei leckeren Häppchen und Getränken konnte hoffentlich jeder noch seine Fragen loswerden und sich mit anderen Kollegen austauschen.

Ein sehr spanender und aufschlussreicher Abend, der mit Sicherheit den ein oder anderen zum Nachdenken und dem Überdenken neuer Ideen und Möglichkeiten inspiriert hatte oder auch nur den Appell mitnimmt sich mit dem Verpackungsgesetz zu beschäftigen 🙂 

Bis zum nächsten Stammtisch im neuen Jahr!